Bei Wanderungen, ob individuell oder mit einer Gruppe unseres Vereins, wird sich leider nie ausschließen lassen, dass es gelegentlich zu kleineren oder auch größeren Unfällen kommen kann. Wanderwege können recht uneben sein, es können Gegenstände herumliegen, es kann feucht und glatt sein. Man kann auch einfach nur über die „eigenen Füße stolpern“ oder wegen einer temporären körperlichen Schwäche stürzen und sich möglicherweise verletzen und Schäden an der eigenen Ausrüstung verursachen.

Möglicherweise kann in einzelnen Fällen eine gewisse Kompensation für eingetretene Schäden über die von unserem Dachverband in Arnsberg abgeschlossene Gruppenversicherung realisiert werden. Seitens der Abteilung Dinslaken des SGV können wir lediglich eine Meldung an die Geschäftsstelle in Arnsberg veranlassen.  Eine weitergehende Haftung müssen wir leider ausschießen.

Wir sollten immer bedenken, dass bei Wanderungen stets eine ausgeprägte Eigenverantwortung dringend geboten ist.

Eine Art „Vollkaskoversicherung“ für die Teilnahme an Wanderungen dürfte es nirgends geben. Die üblichen gesundheitlichen Dinge dürften im Regelfall über die bestehenden persönlichen Krankenversicherungen abgedeckt sein. Verlorene Wanderstöcke, beschädigte oder verschmutzte Wanderbekleidung oder Schäden an sonstigen Ausrüstungen sollte als jeweils zumutbares und selbst zu tragendes Risiko gesehen und akzeptiert werden.

Wir vertrauen auf Ihr Verständnis!

Eigenverantwortung bei Wanderungen