Am 8. September 2021 wurde das in der letzten Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsteam in das beim Amtsgericht Duisburg geführte Vereinsregister eingetragen. Der Verein ist somit auch unter streng formalen Gesichtspunkten wieder voll handlungsfähig. Auch die Vollmachten über die Konten des Vereins konnten jetzt an die Wahlergebnisse der Mitgliederversammlung angepasst werden.

Zur Arbeitserleichterung unserer Kassenverwalterin Kornelia haben wir einen Zugang als onlinebanking einrichten lassen. In den reichlich „unkonventionell“ übernommenen Unterlagen des im Oktober 2020 zurückgetretenen Vorstandes lassen sich Indizien erkennen, die darauf hindeuten, dass auch bereits zu dessen Amtszeit ein onlinebanking eingerichtet war. Onlinebanking wird üblicherweise von jeweils einer einzelnen Person alleine, ohne Mitwirkung weiterer Personen, durchgeführt. Insoweit weichen wir hiermit von einer in unserer Satzung vorgesehenen Regelung ab. Grundsätzlich wird der Verein von jeweils zwei Mitgliedern des Vorstandsteams gemeinsam für rechtsverbindliche Erklärungen vertreten. Die Einrichtung des onlinebankings wurde von allen drei Mitgliedern des Vorstandsteams gemeinsam unterschrieben und könnte bei Bedarf auch widerrufen oder bei einem möglichen Wechsel in der Funktion der Kassenführung angepasst werden. Nach unserer Einschätzung bewegen wir uns hiermit im Rahmen der satzungsgemäßen Regelung für rechtsverbindliche Erklärungen. Neben dem onlinebanking haben wir weiterhin auf konventionellem Weg mit von zwei Personen unterschriebenen Papierbelegen die Möglichkeit anfallende Zahlungen auch dann zu veranlassen., wenn unsere Kassenwartin vorübergehend nicht verfügbar sein sollte.

Und hier eine Ablichtung der Registereintragung:

Vereinsregister und Kontovollmachten